Wildzelten und Biwak

Wildzelten und Biwak beim Bikepacking – Was ist eigentlich erlaubt?

Eine Nacht im Zelt irgendwo draußen. Kein Campingplatz, keine Parzelle, kein Nachbar im Wohnmobil nebenan. Nur das Fahrrad, ein bisschen Gepäck und die Natur.

Genau das ist für mich einer der Reize von Bikepacking.

Man fährt den ganzen Tag, irgendwann wird es langsam dunkel, man sucht sich einen schönen Platz, kocht noch etwas und verschwindet anschließend im Schlafsack. Am nächsten Morgen Kaffee, Zelt zusammenpacken, alles ans Fahrrad und weiter.

Klingt ziemlich perfekt.

Nur gibt es da ein kleines Problem:

„Einfach irgendwo sein Zelt aufstellen“ ist in Deutschland und den meisten Nachbarländern rechtlich deutlich komplizierter, als es auf Instagram manchmal aussieht.

Und dabei muss man zunächst zwischen zwei Dingen unterscheiden:

Wildcampen und Biwakieren sind nicht unbedingt dasselbe.

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„echtes“ Notbiwak bei Gewitter vor einer Schreinerei in Italien

Wildcampen oder Biwak – wo liegt eigentlich der Unterschied?

Beim klassischen Wildcampen baut man ein richtiges Lager auf. Zelt, eventuell Kocher, Gepäck ausbreiten, vielleicht Tisch und Stuhl – und man bleibt unter Umständen mehrere Tage.

Beim Biwak geht es deutlich minimalistischer zu.

Eine Nacht. Kleines Zelt oder Tarp beziehungsweise sogar nur Schlafsack und Isomatte. Abends aufbauen, morgens wieder verschwinden.

Gerade beim Bikepacking ist diese Unterscheidung interessant.

Denn in einigen Ländern und Schutzgebieten wird ein minimalistisches Biwak anders behandelt als klassisches Camping.

Frankreich ist dafür ein gutes Beispiel: Dort unterscheidet die französische Nationalparkverwaltung ausdrücklich zwischen Camping und Bivouac. Ein Biwak ist dort grundsätzlich eine einfache Übernachtung für eine Nacht, typischerweise vom Abend bis zum Morgen. Camping bedeutet dagegen ein längerfristiges oder umfangreicheres Lager.

Das bedeutet aber nicht:

„Biwak = überall erlaubt.“

Leider wäre es so einfach dann doch nicht.

Deutschland: Das komplizierte Heimatspiel

Deutschland ist beim Wildcampen kein Land mit einer einzigen einfachen Regel.

Das liegt unter anderem daran, dass das Betreten des Waldes zwar grundsätzlich erlaubt ist, die konkrete Ausgestaltung aber weitgehend durch die Bundesländer erfolgt.

Das Bundeswaldgesetz sagt zunächst:

Der Wald darf zur Erholung betreten werden. Gleichzeitig regeln die Länder die Einzelheiten und können Einschränkungen vornehmen.

Und genau hier liegt der entscheidende Punkt:

Betreten bedeutet nicht automatisch Übernachten.

Das Zelten oder längerfristige Lagern ist eine andere Nutzung und kann zusätzliche Genehmigungen oder Verbote auslösen.

Besonders deutlich wird das beispielsweise in Bayern.

Dort darf die freie Natur grundsätzlich zur Erholung betreten werden. Das bayerische Umweltministerium stellt aber ausdrücklich klar, dass Zelten und Übernachten im Freien nicht vom allgemeinen Betretungsrecht umfasst sind und grundsätzlich der Zustimmung des Eigentümers bedürfen.

Für jemanden, der mit dem Fahrrad unterwegs ist, bedeutet das:

Durch einen Wald fahren: ja.
Dort spazieren oder rasten: grundsätzlich ja.
Einfach das Zelt aufstellen und schlafen: nicht automatisch.

Das wird gerne durcheinandergebracht.

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auch offizielle Campingplätze können schön sein

Und was ist mit dem „Notbiwak“?

Hier wird es interessanter.

Wenn du wegen eines echten Notfalls draußen bleiben musst – beispielsweise weil ein Unfall, extreme Wetterbedingungen oder eine andere Situation eine Weiterfahrt unmöglich machen – ist das natürlich etwas anderes als die geplante Übernachtung.

Ein geplantes „Ich fahre einfach so lange, bis es dunkel wird, und dann stelle ich irgendwo mein Zelt auf“ ist dagegen eigentlich kein Notbiwak.


Deutschland: Wo kann ich trotzdem legal draußen schlafen?

Die gute Nachricht:

Es gibt mittlerweile immer mehr legale Möglichkeiten für Bikepacker.

Dazu gehören beispielsweise Trekkingplätze, ausgewiesene Biwakplätze oder spezielle Übernachtungsbereiche.

Hier lohnt sich eine Recherche vor der Tour. Gerade bei längeren Bikepacking-Strecken kann man seine Route teilweise so planen, dass man die offiziellen Übernachtungsplätze gezielt miteinander verbindet.

Das ist zwar weniger „wild“, dafür aber deutlich entspannter.

Und wer wirklich möglichst autark unterwegs sein möchte, sollte außerdem immer die jeweiligen Naturschutzgebiete prüfen.

Denn auch wenn eine Übernachtung außerhalb eines Schutzgebietes möglich wäre, kann sie innerhalb eines Nationalparks, Naturschutzgebietes oder anderen besonders geschützten Bereichs deutlich strengeren Regeln unterliegen.

Das Bundesnaturschutzgesetz stellt klar, dass das Betreten der freien Landschaft grundsätzlich erlaubt ist, für den Wald aber zusätzlich die Waldgesetze der Länder und weitere Vorschriften gelten.

Österreich: Im Wald wird es ziemlich eindeutig

Österreich: Im Wald wird es ziemlich eindeutig

Österreich ist für deutsche Bikepacker schnell erreicht – und beim Wildcampen sollte man sich einen Satz merken:

Im Wald ist Zelten grundsätzlich verboten.

Das österreichische Forstgesetz erlaubt zwar grundsätzlich den Aufenthalt im Wald zur Erholung. Das Lagern bei Dunkelheit und Zelten im Wald sind jedoch grundsätzlich verboten, sofern nicht die Zustimmung des Waldeigentümers vorliegt. Das gilt auch für das Übernachten im Fahrzeug.

Außerhalb des Waldes wird es komplizierter.

Hier gibt es keine österreichweit einheitliche Regel. Die Bundesländer haben eigene Vorschriften und teilweise können zusätzlich Gemeinden Camping außerhalb ausgewiesener Plätze regeln.

Für eine Bikepacking-Tour durch Österreich bedeutet das:

Nicht einfach davon ausgehen, dass ein schöner Platz auf einer Alm automatisch ein legaler Schlafplatz ist.

Vor allem in Tirol, Salzburg, Kärnten, Vorarlberg und anderen beliebten Tourismusregionen können zusätzliche Regeln gelten.

Schweiz: Wildcampen ist nicht grundsätzlich verboten

Schweiz: Wildcampen ist nicht grundsätzlich verboten

Die Schweiz ist ein schönes Beispiel dafür, warum pauschale Aussagen wie „Wildcampen ist in Land X erlaubt“ gefährlich sind.

Denn in der Schweiz gibt es kein landesweit einheitliches Wildcamping-Recht.

Die Regeln können sich zwischen Kantonen und sogar zwischen Gemeinden unterscheiden. Der Touring Club Schweiz weist deshalb ausdrücklich darauf hin, dass man sich vor dem Übernachten über die lokalen Vorschriften informieren sollte.

Es gibt allerdings Bereiche, in denen ein einfaches Biwak unter bestimmten Voraussetzungen grundsätzlich möglich ist.

Typischerweise wird beispielsweise eine einzelne Übernachtung oberhalb der Waldgrenze außerhalb besonders geschützter Gebiete eher akzeptiert.

Nicht erlaubt beziehungsweise besonders problematisch sind dagegen unter anderem:

  • Nationalparks
  • Naturschutzgebiete
  • Wildruhezonen
  • bestimmte Jagdbanngebiete
  • Gebiete mit ausdrücklichem Betretungs- oder Übernachtungsverbot

Die Schweiz ist damit für Bikepacking interessant – aber definitiv kein Land für die Strategie:

„Wird schon irgendwie gehen.“

Frankreich: Für Bikepacker besonders interessant

Frankreich: Für Bikepacker besonders interessant

Frankreich ist wahrscheinlich eines der interessanteren Länder für alle, die gerne mit leichtem Gepäck und ohne Campingplatz unterwegs sind.

Hier wird ausdrücklich zwischen Camping und Biwak unterschieden.

Die französischen Nationalparks definieren ein Biwak als einfache Übernachtung für eine Nacht, typischerweise mit kleinem Zelt oder unter freiem Himmel und nur für die Nacht.

Aber auch hier gilt:

Nicht jeder schöne Platz ist automatisch erlaubt.

Außerhalb geschützter Gebiete gelten andere Regeln als in Nationalparks, Naturreservaten oder kommunal besonders geregelten Bereichen.

Innerhalb französischer Nationalparks gibt es wiederum sehr unterschiedliche Regelungen.

Im Nationalpark Écrins beispielsweise ist ein begrenztes Biwak unter bestimmten Bedingungen möglich. In der Vanoise gelten wiederum eigene Regeln, teilweise mit Übernachtungen in unmittelbarer Nähe bestimmter Hütten. In den Nationalparks Calanques und Port-Cros ist Biwakieren dagegen vollständig verboten.

Das macht Frankreich gleichzeitig spannend und etwas kompliziert.

Der entscheidende Punkt:

Vor einer Tour immer die Regelung des konkreten Schutzgebietes prüfen.

Belgien: Nicht einfach irgendwo das Zelt aufstellen

Belgien: Nicht einfach irgendwo das Zelt aufstellen

Belgien ist beim Wildcampen eher auf der restriktiveren Seite.

Wildcampen ist grundsätzlich nicht einfach überall erlaubt. Stattdessen gibt es ausgewiesene Möglichkeiten wie sogenannte Bivakzonen.

Gerade in den Ardennen findet man solche Plätze, die für Wanderer und Bikepacker interessant sein können.

Das Prinzip ist eigentlich ziemlich sympathisch:

Du bekommst das Naturerlebnis, ohne dass jeder einfach irgendwo sein Zelt aufstellt.

Für eine Bikepacking-Tour durch Belgien würde ich deshalb gezielt nach offiziellen Bivakplätzen planen und nicht darauf vertrauen, dass eine einsame Wiese automatisch zum Übernachten freigegeben ist.

Niederlande: Wildcampen? Leider nein.

Niederlande: Wildcampen? Leider nein.

Die Niederlande sind flach, dicht besiedelt und voller wunderschöner Naturflächen.

Eigentlich perfekte Voraussetzungen für Bikepacking.

Wildcampen ist dort allerdings grundsätzlich nicht erlaubt.

Es gibt beziehungsweise gab dafür spezielle legale Alternativen, beispielsweise ausgewiesene Naturcampingplätze und sogenannte Trekker- beziehungsweise Paalkampeer-Möglichkeiten.

Gerade weil sich diese Angebote und deren Verfügbarkeit ändern können, sollte man sich vor einer Tour über den aktuellen Status des konkreten Platzes informieren.

Für Bikepacker gilt also:

Niederlande = lieber vorher einen legalen Schlafplatz einplanen.

Luxemburg: Klein, schön – und beim Wildcampen ziemlich eindeutig

Luxemburg: Klein, schön – und beim Wildcampen ziemlich eindeutig

Luxemburg ist klein genug, dass man schnell in Versuchung kommt, einfach irgendwo im Wald sein Zelt aufzuschlagen.

Das sollte man besser lassen.

Die Luxemburger Polizei weist ausdrücklich darauf hin, dass Wildcampen – beispielsweise entlang von Straßen – verboten ist und offizielle Campingplätze genutzt werden sollen. Auch Grillen beziehungsweise Feuer in der Natur kann verboten sein.

Für eine Bikepacking-Tour durch Luxemburg heißt das:

Campingplatz oder offiziell ausgewiesene Übernachtungsmöglichkeit suchen.

Dänemark: Ein schönes Gegenbeispiel

Dänemark: Ein schönes Gegenbeispiel

Und dann gibt es Dänemark.

Hier wird es für Bikepacker richtig interessant.

Die dänische Naturverwaltung bietet in zahlreichen staatlichen Wäldern Möglichkeiten zum freien Zelten.

Allerdings nicht nach dem Motto „stell dein Zelt hin, wo du willst“.

Es gibt dafür klar definierte Regeln.

Zum Beispiel gilt in den entsprechenden „Fri teltning“-Wäldern die sogenannte 1-2-3-Regel:

  • maximal eine Nacht
  • maximal zwei Zelte
  • Zelte für maximal drei Personen

Außerdem muss das Zelt so aufgestellt werden, dass es von Wegen, Straßen und Gebäuden aus nicht sichtbar ist.

Noch interessanter:

In ausgewiesenen staatlichen Naturgebieten ist teilweise sogar das Übernachten ohne Zelt auf dem Waldboden erlaubt. Eine einfache Plane als Wetterschutz kann ebenfalls zulässig sein.

Für Bikepacking also ziemlich genial.

Aber auch hier gilt:

Nicht ganz Dänemark ist automatisch ein riesiger Campingplatz.

Es muss sich um die dafür ausgewiesenen Flächen handeln.

Polen: Überraschend interessant für Bikepacker

Polen: Überraschend interessant für Bikepacker

Polen hat mit „Zanocuj w lesie“ – sinngemäß „Übernachte im Wald“ – ein landesweites Programm der staatlichen Forstverwaltung.

In ausgewiesenen Waldgebieten kann man dort legal und ohne klassische Campingplatz-Infrastruktur übernachten.

Das Ganze ist gerade für Bikepacker interessant, weil diese Gebiete explizit auf naturnahes Übernachten ausgerichtet sind.

Aber auch hier gilt:

Ausgewiesenes Gebiet heißt nicht automatisch freie Fahrt.

Die jeweiligen Regeln müssen beachtet werden. Teilweise gibt es beispielsweise gesonderte Regelungen für Feuerstellen oder zeitweise gesperrte Bereiche.

Und 2026 gab es sogar Gebiete, in denen das Programm zeitweise wegen erhöhter Bärenaktivität aus Sicherheitsgründen ausgesetzt wurde.

Das zeigt ganz schön:

Rechtliche Erlaubnis und praktische Sicherheit sind zwei unterschiedliche Dinge.

Tschechien: Biwak ist nicht dasselbe wie Camping

Tschechien: Biwak ist nicht dasselbe wie Camping

Tschechien ist ebenfalls interessant, weil dort zwischen einfachem Übernachten und Camping unterschieden wird.
Die tschechische Naturschutzbehörde beschreibt ausdrücklich, dass ein einmaliges Übernachten ohne größere Aufenthaltsmerkmale – also beispielsweise unter freiem Himmel – grundsätzlich nicht als „Camping“ gilt.
Ein einfaches Biwak kann daher unter bestimmten Voraussetzungen möglich sein.
Sobald allerdings ein richtiges Lager entsteht – mehrere Tage, größere Ausrüstung, Feuer, Abfall oder andere typische „Camping-Spuren“ – kann daraus rechtlich Camping werden.
In besonders geschützten Gebieten gelten wiederum strengere Regeln. In Nationalparks und Naturschutzgebieten kann Camping nur an ausgewiesenen Stellen erlaubt sein; in manchen Gebieten ist sogar das Biwakieren verboten.
Für Bikepacker heißt das:
Minimalistisch bleiben.
Ein Schlafsack unter dem Sternenhimmel ist rechtlich etwas anderes als ein komplettes Basislager mit Tarp, Küche, Stühlen und Lagerfeuer

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Zelten direkt am Strand in Costa Rica

Die wichtigste Regel: Schutzgebiete zuerst prüfen

Wenn man eine Sache aus diesem Artikel mitnehmen sollte, dann diese:

Nicht zuerst fragen: „Darf ich hier wildcampen?“

Sondern:

„Wo genau bin ich eigentlich?“

Denn Naturschutzgebiete, Nationalparks, Wildruhezonen, Küstenschutzgebiete, Privatflächen und andere geschützte Bereiche können deutlich strengere Regeln haben als das Gebiet zehn Kilometer weiter.

Und genau deshalb sollte man vor einer Bikepacking-Tour zumindest einen kurzen Check machen:

Meine Checkliste vor dem Schlafplatz

1. Wem gehört das Grundstück?

Privatgrundstück? Staatlicher Wald? Gemeinde? Unklar?

Dann lieber weiterfahren oder fragen.

2. Liegt der Platz in einem Schutzgebiet?

Nationalpark, Naturschutzgebiet, Natura-2000-Gebiet, Wildruhezone etc.?

Dann unbedingt die konkreten Regeln prüfen.

3. Gibt es lokale Verbote?

Gemeinden können zusätzliche Regeln aufstellen.

4. Wie ist die Waldbrandlage?

Gerade im Sommer können Feuer, Kocher oder sogar bestimmte Formen des Übernachtens kurzfristig eingeschränkt werden.

5. Gibt es saisonale Sperrungen?

Forstarbeiten, Jagd, Brutzeiten, Waldbrandgefahr oder andere Gründe können einen Bereich zeitweise sperren.

6. Ist mein „Biwak“ wirklich noch ein Biwak?

Eine kleine Schlafstelle für eine Nacht ist etwas anderes als ein aufgebautes Camp.

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Wildzelten in Georgien – Irgendwo im Nirgendwo

Und was ist mit Feuer?

Hier würde ich beim Bikepacking grundsätzlich eine sehr einfache Regel empfehlen:

Lass es.

Ja, ein kleines Lagerfeuer sieht auf Fotos fantastisch aus.

Ja, es gehört irgendwie zum Outdoor-Romantik-Paket.

Aber ein Feuer ist nicht nur eine Frage des Rechts.

Es ist auch eine Frage des Risikos.

Gerade in trockenen Sommern können regionale Verbote gelten. Frankreich beispielsweise verschärft seine Regeln bei hoher Waldbrandgefahr erheblich; in Risikostufen können Feuer, offene Flammen und auch bestimmte Formen des Campings mit Flammen verboten sein.

Und auch dort, wo ein Feuer theoretisch erlaubt wäre:

Muss man wirklich für eine Nacht Bikepacking ein Feuer machen?

Kocher an. Essen warm machen. Kaffee. Fertig.

Weniger romantisch vielleicht.

Aber dafür deutlich weniger problematisch.


Was bedeutet das für mich als Bikepacker?

Ich glaube, man muss beim Wildcampen zwei Dinge auseinanderhalten:

Was ist legal?

und

Was ist fair?

Denn etwas kann rechtlich erlaubt sein und trotzdem eine schlechte Idee sein.

Wenn beispielsweise ein Waldstück für eine Nacht betreten werden darf, heißt das nicht, dass man dort mit fünf Freunden, zwei Fahrrädern, drei Tarps, einer Bluetooth-Box und einem Lagerfeuer auftauchen sollte.

Genau hier kommt die Verantwortung der Outdoor-Community ins Spiel.

Je populärer Bikepacking wird, desto mehr Menschen suchen dieselben schönen Plätze.

Und wenn aus einem einzelnen Bikepacker plötzlich jeden Abend zehn werden, funktioniert das Prinzip irgendwann nicht mehr.

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Zelten offiziell erlaubt – Bootsanlegestellen im Altmühltal

Meine persönlichen Regeln für Wildcamping

Rechtlich ist vieles kompliziert.

Die folgenden Regeln sind es nicht.

1. Leave no trace

Wenn du gegangen bist, sollte möglichst niemand erkennen können, dass du dort warst.

Kein Müll.

Keine Essensreste.

Keine Schnüre.

Kein Klopapier.

Keine Feuerstelle.

Keine plattgedrückte Vegetation.

Der beste Schlafplatz ist der, der am nächsten Morgen wieder genauso aussieht wie vorher.


2. Kleine Gruppen

Je größer die Gruppe, desto größer der Einfluss.

Alleine oder zu zweit findet man außerdem viel leichter einen Platz, an dem man niemanden stört.


3. Spät kommen, früh gehen

Gerade beim Biwakieren ist das ein guter Grundsatz.

Nicht schon um 16 Uhr das komplette Lager aufbauen.

Ankommen.

Schlafen.

Morgens zusammenpacken.

Weiterfahren.


4. Abstand zu Menschen

Nicht direkt hinter dem nächsten Bauernhof schlafen.

Nicht neben einem Wohnhaus.

Nicht auf der Liegewiese eines Badesees.

Und schon gar nicht auf einer Fläche, die offensichtlich jemandem gehört und genutzt wird.

Ein bisschen Abstand schafft nicht nur rechtliche Sicherheit, sondern auch Ruhe.


5. Abstand zu Tieren

Nicht in unmittelbarer Nähe von Wildwechseln, Futterstellen, Nestern oder anderen offensichtlichen Lebensräumen schlafen.

Und wenn irgendwo ein Schild steht:

„Bitte nicht betreten“

dann ist das keine Einladung zur kreativen Interpretation.


6. Kein Feuer, wenn du nicht ganz genau weißt, dass es erlaubt ist

Und selbst wenn es erlaubt ist, sollte man sich fragen, ob es wirklich notwendig ist.

Ein kleiner Kocher macht Kaffee genauso gut.


7. Keine lebenden Pflanzen beschädigen

Keine Äste abschneiden.

Keine Bäume beschädigen.

Keine Vegetation wegdrücken, nur weil dort der vermeintlich perfekte Zeltplatz ist.

Ein guter Platz ist einer, der bereits vorhanden ist.


8. Leise sein

Das ist wahrscheinlich die einfachste Regel überhaupt.

Du bist draußen, weil du Ruhe möchtest.

Die Tiere übrigens auch.

Und der nächste Mensch vielleicht ebenfalls.


9. Hinterlasse den Platz besser als du ihn gefunden hast

Das ist die Steigerung von Leave no Trace.

Wenn dort schon eine Plastikflasche liegt:

Mitnehmen.

Wenn du irgendwo Müll findest:

Einpacken.

Nicht weil du dafür verantwortlich bist.

Sondern weil du draußen unterwegs bist.


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Zelten unter einem Windkraftrad – mit Sicherheit Privatbesitz, aber man stört wahrscheinlich keinen

Mein Fazit

Wildzelten und Biwakieren gehören für mich zu den schönsten Möglichkeiten, Bikepacking wirklich zu erleben.

Nach einem langen Tag auf dem Rad irgendwo draußen einzuschlafen und morgens direkt wieder loszufahren, fühlt sich einfach anders an als eine Nacht auf dem Campingplatz.

Aber:

Wildcampen bedeutet nicht Wild-West.

In Deutschland und den angrenzenden Ländern sind die Regeln sehr unterschiedlich. Deutschland und Österreich sind deutlich restriktiver, während beispielsweise Frankreich beim minimalistischen Biwak mehr Möglichkeiten bietet. Dänemark und Polen haben wiederum interessante, offiziell ausgewiesene Möglichkeiten für naturnahes Übernachten. Die Schweiz und Tschechien zeigen, wie stark die konkrete Situation von Region und Schutzstatus abhängen kann.

Deshalb gilt für mich:

Nicht einfach irgendwo das Zelt hinstellen, nur weil es auf der Karte nach einem guten Platz aussieht.

Vorher kurz informieren.

Dann klein machen.

Leise bleiben.

Nichts kaputt machen.

Nichts dalassen.

Und am nächsten Morgen wieder aufs Fahrrad steigen.

Denn wenn wir möchten, dass wir auch in Zukunft draußen schlafen dürfen, müssen wir dafür sorgen, dass die Menschen, die nach uns kommen, keinen Grund haben zu sagen:

„Seit die Bikepacker hier sind, ist alles anders.“

Sondern:

„Man merkt gar nicht, dass jemand hier war.“

Das ist für mich echtes Bikepacking.


Quellen und weiterführende Links:

🇩🇪 Deutschland: Bundeswaldgesetz §14

🇦🇹 Österreich: Österreich.gv.at – Campen

🇨🇭 Schweiz: BAFU / kantonale Regelungen

🇫🇷 Frankreich: Französische Nationalparks – Biwak

🇧🇪 Belgien: Wallonische Forst-/Naturverwaltung

🇳🇱 Niederlande: ANWB – Wildkamperen

🇱🇺 Luxemburg: Police Grand-Ducale – Camping sauvage

🇩🇰 Dänemark: Naturstyrelsen – Fri teltning

🇵🇱 Polen: Lasy Państwowe – Zanocuj w lesie

🇨🇿 Tschechien: AOPK ČR – Biwak/Camping

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